Kanzlei Lichtenberg
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Eine Kanzlei aus Berlin Lichtenberg kann dich grundsätzlich außergerichtlich und vor Gericht vertreten. In bestimmten Zusammenhängen ist ein Anwalt sogar gesetzlich vorgeschrieben. Weiterhin kannst du eine Kanzlei mündlich oder schriftlich beauftragen. Im Regelfall wird jedoch die Kanzlei eine Vollmacht fordern. Anwälte müssen gemäß der gesetzlichen Grundlagen (§ 49b Abs. 1 BRAO) eine Vergütung erheben.
Geregelt sind diese zudem im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Darüberhinaus ist auch ein Erfolgshonorar für einen Anwalt zulässig. Erhebt die Kanzlei Gebühren nach dem Gegenstandswert, hat der Rechtsanwalt vor Übernahme des jeweiligen Auftrags darüber zu informieren.
Tipp: Bevor du eine Kanzlei anrufst, überlege dir bitte genau was du geklärt haben möchtest. Kurzum: Welcher Sachverhalt soll mithilfe der Kanzlei näher beleuchtet werden. Natürlich ist es aufgrund der fehlenden Kenntnis nicht immer einfach genau zu wissen, was man denn nun durch einen Anwalt realisiert haben möchte.
Allerdings dient es beiden Seiten, also dir als Mandanten als auch der Kanzlei, zu wissen mit welcher Zielsetzung du den Anwalt beauftragst. Dies schafft Klarheit. Denn es kann ebenso vorkommen, dass die Kanzlei von einem Rechtsstreit abrät. Zum Beispiel weil die Erfolgsaussichten zu gering sind oder das „Kosten-Nutzenverhälnis“ ausufert.
Schaffe Transparenz und Planungssicherheit: Solltest du eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, infomiere dich zuvor über den Deckungsumfang deiner Rechtschutzversicherung und ob eventuell eine Selbstbeteiligung besteht. Teile dies bitte auch dem Anwalt mit. Die Kanzlei kann mit dem jeweiligen Versicherer direkt die Kostenübernahme klären, sofern die Versicherung und die Versicherungsnummer bekannt sind. Tipps der Bundesrechtsanwaltskammer.