In Zeiten der stetigen und dynamischen Veränderungen sind Sie gut beraten sich mit den Absicherungen
und Vermögenssicherungen zu befassen, welche Ihnen wichtig sind. Eine auf die eigene Person ‚maßgeschneiderte’ Absicherung und Vermögenssicherung will allerdings sorgfältig durchdacht werden.
Die Komplexität der gesetzlichen Regelungen verschafft nur selten einen schnellen sowie verständlichen Überblick. Nahezu jährlich werden Sozialleistungen zumeist nach unten angepasst oder womöglich gänzlich abgeschafft. Auch durch diese Veränderungen entstehen sehr häufig eklatante Versorgungslücken. Eine nachhaltige Vermögenssicherung gehört ebenso zu einer abgerundeten Betrachtung Ihrer persönlichen Situation.
Genau aus diesen und weiteren Gründen stehe ich Ihnen mit meiner mehr als 20-jährigen Erfahrung zur Seite, um Ihnen in einem persönlichen Gespräch einen anschaulichen Überblick zu verschaffen. Das bedeutet für Sie, Ihre Lebenssituation zielgerichtet zu erfassen und gemeinsam sinnstiftende Lösungen zu erarbeiten, die Ihnen sinnreich dienen.
Ich freue mich Sie kennenlernen zu dürfen.
Ihr André Böttcher
Verbraucherüberblick auf Agentin.de | unabhängig. persönlich. versorgt. | 030.56 555 940 | Versicherungsmakler Berlin – André Böttcher
Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Arbeitnehmern und Selbstständigen eine Absicherung Ihres Einkommens bis zu einem bestimmten Endalter (max. bis zum 67. Lebensjahr; Regelaltersgrenze). Als berufsunfähig gilt eine versicherte Person, die infolge von Krankheit, Kräfteverfall, Körperverletzung oder Pflegebedürftigkeit voraussichtlich für die Dauer von ununterbrochen mindestens 6 Monaten (Prognosezeitraum) außer Stande ist, ihren Beruf wie zuvor auszuüben.
Bei der Wahl des Versicherungsunternehmens und des Tarifs der Berufsunfähigkeitsversicherung ist es wichtig, dass mehrere Faktoren bedacht werden:
Die Höhe der Prämie der Berufsunfähigkeitsversicherung ist von mehreren Kriterien abhängig. Diese sind: Eintrittsalter, Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente, Leistungsdauer, Versicherungsdauer, Laufzeit, Gesundheitszustand, Geschlecht, Hobbys und ausgeübter Beruf. Die Prämie der Berufsunfähigkeitsversicherung kann monatlich, viertel-, halb- oder jährlich gezahlt werden.
1 Die Höhe der wählbaren Berufsunfähigkeitsrente ist in der Regel maximiert. Die Höchstgrenzen können von Versicherer zu Versicherer abweichen.
2 In Altverträgen besteht überwiegend die vertragliche Vereinbarung, dass die Berufsunfähigkeit eine voraussichtliche sowie ununterbrochene Dauer von 3 Jahren voraussetzt, um die vereinbarte Rentenzahlung (Leistung) aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten. Prüfen Sie Ihren bestehenden Vertrag!
Eine Umstellung der Berufsunfähigkeitsversicherung auf aktuelle Bedingungen ist oft unkompliziert und in der Regel mit geringen Mehrkosten verbunden. Es muss jedoch eine erneute Gesundheitsprüfung abgegeben werden, da die Angaben zum Gesundheitszustand in der Regel nur bis 3 Monate nach Antragsstellung (bei Neuabschluss oder Erweiterung) als aktuell vom Versicherer gewertet werden.
3 Soldaten der Bundeswehr, die im Ausland im Einsatz sind, können sich im Regelfall weiterhin oder neu mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung versichern, da das “passive Kriegsrisiko” als mitversichert gilt.
Sofern Sie Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung oder anderen für Sie wichtigen Themen haben,
Ein Arbeitnehmer ist berufsunfähig, wenn er mindestens 6 Monate, ohne Unterbrechung und weniger als 50% arbeitsfähig ist. Das heißt er kann weniger als 50 % seinen aktuell ausgeführten Beruf ausüben. Diese Form entspricht den aktuellen Regelungen einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.
In der Regel wird diese Grundlage seit dem Jahr 2002 durch private Berufsunfähigkeitsversicherungen angeboten und trägt somit zur deutlichen Verbesserung der Leistung bei.
Auszug aus der gesetzlichen Regelung:
Bis zum 31.12.2000 wurde die Berufsunfähigkeit durch die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) getragen. Seit dem 01.01.2001 gelten neue Regelungen. Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) richten sich nun nicht mehr nach der Berufsunfähigkeit, sondern danach, ob der Betroffene grundsätzlich noch eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben kann (Minderung der Erwerbsfähigkeit).
Weiterhin wird hierbei nach dem Alter der betroffenen Person sowie nach der täglichen Arbeitsfähigkeit unterschieden.
Die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit wird von der GRV wie folgt geregelt:
*Faustformel
Es wird schnell erkennbar, dass die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung drastisch gesenkt wurden, sodass man seinen Lebensstandard im Regelfall nicht mehr aufrecht halten kann. Daher ist es sehr empfehlenswert eine drohende Berufsunfähigkeit durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern, um krasse finanzielle Einschnitte zu vermeiden.
Insbesondere der Hauptverdiener einer Familie sollte sich durchaus versichern. Auch für Berufseinsteiger (inkl. Studenten) ist eine private Zusatzversicherung wichtig, die vor der Berufsunfähigkeit schützt. Denn Berufseinsteiger oder Studenten haben noch keinen Anspruch auf die Leistung aufgrund einer Minderung der Erwerbsunfähigkeit.
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