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Außerordentliche Kündigung

Außerordentliche Kündigung Versicherung Berlin

Außerordentliche Kündigung Versicherung Berlin

 

 

 


Die außerordentliche Kündigung eines Versicherungsvertrages darf unter bestimmten Umständen auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit angewendet werden. Die Regelungen sind im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und in den jeweiligen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Vertrages geregelt.

 

 

 

 


Der Versicherer kann kündigen wenn:

  • der Versicherungsnehmer Konkurs angemeldet hat (Eidesstattliche Versicherung)
  • der Versicherungsnehmer die Erstbeitrag oder Folgebeitrag nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt
  • der Versicherungsnehmer den vertraglichen Obliegenheiten oder Pflichten nicht nachkommt


Besonderheiten in Versicherungsverträgen

In manchen Versicherungsarten besteht die Besonderheit, dass der Versicherungsvertrag durch den Verkauf auf einen andere Person (neuer Versicherungsnehmer) übergeht. Zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs tritt der Käufer an dessen Stelle in den bestehenden Versicherungsvertrag mit allen Rechten und Pflichten ein und wird vorerst der neue Versicherungsnehmer. Wird eine versicherte Sache verkauft, so kann der Versicherer sowie der Käufer (Erwerber) der versicherten Sache in einer vorgegebenen Frist kündigen. Diese Gegebenheit findet z.B. in der Handyversicherung, Instrumentenversicherung oder aber auch in der Wohngebäudeversicherung seine Anwendung. Die Wohngebäudeversicherung geht ab Grundbucheintrag automatisch auf den neuen Eigentümer über. Hier gilt eine Frist von vier Wochen, ab Eintrag in das Grundbuch.


Außerordentliche Kündigung im Schadensfall – Versicherungsnehmer

Im Schadenfall besteht für beide Vertragsparteien ein Kündigungsrecht auf Agenhöhe. Innerhalb eines Monates nach Abschluss der Schadenregelungen muss die außerordentliche Kündigung bei der anderen Vertragspartei eingegangen sein. Kündigt der Versicherungsnehmer wird der Vertrag mit Zugang des Kündigungsschreibens wirksam. Des Weiteren kann der Vertrag auch zu einem späteren Zeitpunkt gekündigt werden. Allerdings wird spätestens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode die außerordentliche Kündigung wirksam.


Außerordentliche Kündigung im Schadensfall – Versicherungsgesellschaft

Macht der Versicherer von der außerordentliche Kündigung Gebrauch, wird die Kündigung einen Monat nach Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.


Beitragsanpassungen

  • Erhöht der Versicherer den Folgebeitrag so kann der Versicherungsnehmer außerordentlich kündigen. Der Folgebeitrag wird nahezu ausnahmslos zum Beginn der darauffolgenden Versicherungsperiode erhöht. Ausgenommen sind hiervon vertraglich vereinbarte dynamische Anpassungen, z.B. in der  privaten Unfallversicherung oder in kapitalbildenden Versicherungen.


Obliegenheitsverletzungen

Vorsätzliche Obliegenheitverletzungen können die Leistungfreiheit des Versichers zur Folge haben. Der Versicherer kann durch eine fahrlässige-, grob fahrlässige- oder arglistige Obliegenheitsverletzung vollständig oder teilweise von der Leistungsfreiheit Gebrauch machen. Jedoch ist der Versicherer verpflichtet auf diese Rechtsfolgen in einer gesonderten Mitteilung (Mitteilung in Textform) hinzuweisen.

 

 

 

 

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Dieser Beitrag wird in naher Zukunft noch deutlich erweiterte Informationen für dich aufzeigen. Bitte hab etwas Geduld und besuche uns später erneut. Danke.

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folgt…