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Direktzusage

Eine Direktzusage wird auch Pensionszusage genannt.

Die Direktzusage wird durch das Gesetz zu Verbesserung betrieblicher Altersvorsorge (BetrAVG) und durch § 6a EStG geregelt. Hierbei erteilt der Arbeitgeber (Versicherungsnehmer) seinem Arbeitnehmer eine Leistungszusage, so dass sich der Anspruch einer Direktzusage direkt gegen den Arbeitgeber richtet und er selbst zum Versorgungsträger wird. Ausführliche Informationen zur Direktzusage erhalten Sie in unserem Versicherungslexikon unter:

Pensionszusage

Tipp

Der Arbeitgeber der dem Arbeitnehmer eine Direktzusage gewährt sollte darauf achten, dass diese eine Rückdeckungsversicherung beinhaltet, sodass das zugesagte Kapital im Leistungsfall sichergestellt ist und es nicht zu einer Nachleistungspflicht in der Direktzusage kommt. Ratsam ist gegebenenfalls auch, dies nicht unbedingt in den Rahmen einer Versicherung rückzusichern.

 

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Dieser Beitrag wird in naher Zukunft noch deutlich erweiterte Informationen für dich aufzeigen. Bitte hab´ etwas Geduld und besuche uns später erneut. Danke.