Die internationale Krankenversicherung versichert im Ausland lebende Deutsche (gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes) und Nicht-Deutsche (die in Deutschland leben, z. B. Expatriates, sinngemäß „Fach-oder Führungskraftkraft“ / Austausch-Mitarbeiter“) vor Krankheitsfällen, da die Sozialversicherungssysteme diverser Länder nicht der Grundversorgung der Heimatländer entsprechen.
Eine internationale Krankenversicherung kann am ehesten mit einer privaten Krankenversicherung verglichen werden und teilt sich in die Bereiche:
Des Weiteren kann ein internationaler Rücktransport in die internationale Krankenversicherung eingeschlossen werden. Beim Abschluss der internationalen Krankenversicherung stimmen der Versicherte und die Versicherungsgesellschaft das gewünschte Leistungsspektrum der einzelnen Bereiche ab.
Die Prämie einer internationalen Krankenversicherung richtet sich nach:
Gängige Zahlungsweisen der internationalen Krankenversicherung sind:
Die Versicherungsgesellschaft verzichtet auf den Ratenzahlungszuschlag bei jährlicher Zahlungsweise der internationalen Krankenversicherung.
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folgt in Kürze…