
Diensthaftpflichtversicherung Berlin
Eine Diensthaftpflichtversicherung (auch Amtshaftpflicht genannt), schützt Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes vor Forderungen Dritter, die durch Schäden entstehen, die der Versicherte bei der Ausübung des Berufes verursacht hat.
Gemäß § 839 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sind Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes für Schäden, die im Zusammenhang mit der Berufsausübung stehen, persönlich haftbar zu machen. Daher ist der Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung für diese Berufsgruppe ratsam.
Die versicherten Risiken sind:
Der Beitrag ist von verschiedenen Faktoren abhängig:
Gängige Zahlungsweisen sind: monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Beiträge, wobei viele Versicherer auf den Ratenzahlungszuschlag bei jährlicher Zahlungsweise verzichten.
Dieser Beitrag wird in naher Zukunft noch deutlich erweiterte Informationen für dich aufzeigen. Bitte hab etwas Geduld und besuche uns später erneut. Danke.
Versicherungsmakler Berlin & Finanzplaner Berlin