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Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Erwerbsunfaehigkeitsversicherung-Berlin

Erwerbsunfaehigkeitsversicherung-Berlin

 


Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung dient der Absicherung des dauerhaften Verlustes der Arbeitskraft. In der Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist es
im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung nicht maßgeblich, dass der Versicherte einen bestimmten Beruf nicht mehr ausüben kann, sondern grundsätzlich nicht mehr arbeitsfähig ist. Das bedeutet, dass man – unabhängig von der Position (Arbeitgeber/Arbeitnehmer) gar nicht mehr arbeiten kann oder nur noch für ein paar Stunden im allgemeinen Arbeitsmarkt tätig werden kann. Die gesetzliche Regelung definiert dies in der Erwerbsminderungsrente.

 

 

 

 

Die meist monatlichen Rentenzahlungen aus einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung erhält der Versicherte wenn er infolge von Krankheit, Kräfteverfall, Körperverletzung oder Pflegebedürftigkeit voraussichtlich für die Dauer von ununterbrochen mindestens zwei Jahren nicht in der Lage sein wird einer Erwerbstätigkeit von mindestens drei Stunden täglich nachzugehen.

War der Versicherte einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung sinngemäß sechs Monate ununterbrochen erwerbsunfähig, gilt die Fortdauer dieses Zustands als Erwerbsunfähigkeit.

Die Höhe der Prämie der Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist von mehreren Kriterien abhängig. Diese sind:

  • Geschlecht,
  • Eintrittsalter,
  • Leistungsdauer,
  • Versicherungsdauer,
  • Gesundheitszustand,
  • ggf. einen Risikozuschlag sowie die
  • Höhe der monatlichen Rentenzahlung.

 

Die Prämie einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann monatlich, viertel-, halb- oder jährlich gezahlt werden.

 

Tipp

Die Erwerbsunfähigkeit ist in der Regel in einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung mitversichert, insbesondere in den neueren Tarifen – ca. seit dem Jahr 2000. In diesem Zusammenhang lohnt sich die detaillierte Überprüfung seines aktuell bestehenden Vertrages, um im Schadenfall angemessen versorgt zu sein. Oft stellen individuelle Anpassungen auf die aktuellen – zumeist verbesserten – Versicherungsbedingungen einen messbaren Vorteil dar. Sie verlangen jedoch eine erneute Gesundheitsprüfung der versicherten Person. Der eventuell zusätzlich entstehende finanzielle Mehraufwand hält sich häufig in einem moderaten Rahmen.

 

Weitere Informationen des BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

 

 

Herz und Verstand - regio.link

Dieser Beitrag wird in naher Zukunft noch deutlich erweiterte Informationen für dich aufzeigen. Bitte hab etwas Geduld und besuche uns später erneut. Danke.

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