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Genesungsgeld

Genesungsgeld Berlin

Genesungsgeld | private Unfallversicherung | Berlin

 


Das Genesungsgeld – auch als verbessertes Genesungsgeld bezeichnet – wird entweder grundlegend, gar nicht oder optional in den Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung angeboten bzw. integriert. Sofern das Genesungsgeld vom Versicherer optional angeboten wird,
entscheidet der Versicherungsnehmer über die Höhe des Tagessatzes, bis zum offerierten Höchstsatz.

Sollte man durch einen Unfall einen stationären Krankenhausaufenthalt hinnehmen müssen, erhält man (sofern mitversichert) aus der privaten Unfallversicherung und/oder parallel aus einer Krankentagegeldversicherung das Unfallkrankenhaustagegeld/ Krankenhaustagegeld für den nachweislichen Aufenthalt im Krankenhaus.

 

 

 

Hierzu wird vom Krankenhaus im Regelfall automatisch ein Aufnahme- und Entlassungsschein ausgehändigt. Nach Kenntnis des Versicherers über die Dauer des stationären Aufenthalts, zahlt die private Unfallversicherung für die gleiche Dauer des Krankenhausaufenthaltes das Genesungsgeld.


Beispiel

Genesungsgeld private Unfallversicherung Berlin

Genesungsgeld | private Unfallversicherung


Der kleine Timo wohnt mit seiner Familie in einem großen Einfamilienhaus. Sein bester Freund besucht ihn nahezu täglich. An einem warmen Sommertag spielen beide Kinder im Haus, da es draußen zu heiß ist. Timos Kinderzimmer befindet sich in der ersten Etage. Während des herumtobens mit seinem besten Freund fällt Timo unglücklich die Treppe hinunter und bricht sich dabei leider das rechte Schienenbein. Timo wird innerhalb von 30 Minuten in das nächstgelegene Krankenhaus eingeliefert und noch am selben Tag am Schienenbein operiert.

Timo muss für 9 Tage im Krankenhaus bleiben, bevor er entlassen wird. Bereits sechs Wochen nach der Entlassung ist Timo schon wieder mit seinem besten Freund unterwegs und macht die Gegend unsicher. 🙂 Die private Unfallversicherung zahlt analog zum Krankenhaustagegeld, für 9 Tage, das Genesungsgeld i.H.v. 30 Euro je Tag an die Mutter von Timo (Versicherungsnehmer) aus. Demnach erhält die Mutter insgesamt 270 Euro von der Versicherungsgesellschaft ausgezahlt.

 

Tipps

Der Leistungszeitraum für das Genesungsgeld ist in der Regel auf maximal 100 Tage begrenzt. Diese Regelung gilt für 100 aufeinanderfolgende Tage. Sollte man auf Grundlage einer anderen Vorfalls (Schadenursache) das Geseungsgeld beziehen, beginnt die Rechnung des Zeitraums von vorn.

 

 Im Übrigen sind in vielen aktuelleren Tarifen der Unfallversicherung auch sogenannte ´Rooming-in-Leistungen´ versichert. Das bedeutet, dass ein Elternteil – in unserem Fall die Mutter – bei Timo im Krankenhaus sein kann und die Kosten von der privaten Unfallversicherung übernommen werden. Hierfür sind noch gewisse Voraussetzungen erforderlich als auch Erweiterungen inbegriffen. Nähere Informationen erhältst du in unserem Versicherungslexikon unter ´Rooming-in-Leistung´.

 

 

 

 

 

 

 

Herz und Verstand - regio.link

Dieser Beitrag wird in naher Zukunft noch deutlich erweiterte Informationen für dich aufzeigen. Bitte hab etwas Geduld und besuche uns später erneut. Danke.

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cat-icon Carola-Neher-Straße 66, 12619 Berlin, Deutschland
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