Eine Hundehaftpflichtversicherung schützt den Versicherten (Tierhalter) vor Ansprüchen Dritter, die aufgrund seiner Hundehaltung entstehen können. Die gesetzliche Grundlage, dass ein Tierhalter für Schäden seines Hundes haftbar gemacht werden kann, ist durch das BGB (§ 833) geregelt.
Seit dem 01.01.2010 ist die Hundehaftpflichtversicherung in Berlin, Sachsen-Anhalt und Hamburg eine Pflichtversicherung. Die bisherige Übergangsregelung wurde damit abgeschafft. Seit dem 01.07.2011 gilt die Pflicht für eine Hundehaftpflichtversicherung auch in Niedersachsen.
Detaillierte Informationen findest du auf AGENTIN: Hundehaftpflichtversicherung Berlin
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