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Insassenunfallversicherung

Insassenunfallversicherung-Berlin

Insassenunfallversicherung Berlin

 

Die Insassenunfallversicherung zahlt Versicherungsleistungen bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder dauerhafter Invalidität der Kfz-Insassen, z. B. infolge von Unfällen, die im Zusammenhang mit dem versicherten Kraftfahrzeug stehen.

Zudem muss der Unfall in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Benutzen, Be- und Entladen, Lenken oder Abstellen des versicherten KFZs stehen.

Der Versicherer einer Insassenunfallversicherung leistet primär Entschädigungen für Invalidität und den Todesfall. Gegebenenfalls leistet sie zusätzlich für einen Krankenhausaufenthalt (nicht ambulant) und für eine daraus folgende Arbeitsunfähigkeit.

 

 

 

Eine Insassenunfallversicherung kann pauschal oder nach Anzahl der Personen bzw. der vorhandenen Plätze im KFZ abgeschlossen werden. Die Versicherungssumme regelt dabei die Entschädigungssummen im Leistungsfall.

 

Pauschalsytem der Insassenunfallversicherung (Beispiel)

Die Versicherungssumme wurde auf 300.000 Euro pauschal abgeschlossen. Das bedeutet, dass bei vier Insassen max. 75.000 Euro auf jeden Insassen in einem Leistungsfall entfallen.

 

Platzsystem der Insassenunfallversicherung (Beispiel)

Die Versicherungssumme wurde bei Vertragsabschluss auf 50.000 Euro je Platz festgeschrieben. Demzufolge wird die gesamte Versicherungssumme i.H.v. 250.000 Euro, bei fünf Plätzen, festgehalten.

 

Die Höhe der Prämie der Insassenunfallversicherung ist von mehreren Kriterien abhängig. Diese sind:

  • die gewünschte Versicherungssumme oder der Anzahl der abgesicherten Plätze/Personen,
  • der Laufzeit des Vertrages (1-3 Jahre),
  • einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung und
  • der Zahlungsweise.

 

Gängige Zahlungsweisen der Insassenunfallversicherung sind:

  • monatliche,
  • viertel-,
  • halb- oder
  • jährliche Beiträge


Die Versicherer verzichten bei der jährlicher Zahlungsweise auf den Ratenzahlungs
zuschlag. Oft wird die Zahlungsweise der Prämie (Versicherungsbeitrag) einer Insassenunfallversicherung analog der abgeschlossenen Kfz-Haftpflichtversicherung erhoben.


Tipps

Grundsätzlich sind alle Insassen (außer dem Fahrer des KFZs) über die Kfz-Haftpflichtversicherung des genutzten KFZs mitversichert. Daher ist der Abschluss einer Insassenunfallversicherung nicht unbedingt notwendig. Hierbei muss jedermann seinen eigenen Bedarf als auch den Anspruch an die Leistungen überprüfen.

Sollte man trotz dieser Tatsache nicht auf einen zusätzlichen Unfallschutz verzichten wollen, leistet eine private Unfallversicherung im Regelfall deutlich umfassender, da diese 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr und unabhängig von dem alltäglichen Handeln Versicherungsschutz gewährt. Weiterhin greifen ggf. Zusatzleistungen in der privaten Unfallversicherung, die nicht in einer Insassenunfallversicheurng vereinbart werden können.

 

Eine Insassenunfallversicherung ist ein eigenständiger Vertrag, der bei Bedarf unabhängig von der Kfz-Versicherung gekündigt werden muss.

 

Sollte ein unabwendbares Ereignis geschehen (Bsp. Ein Reifen des KFZs platzt, obwohl nachweislich kein Qualitätsmangel an dem Reifen festgestellt werden kann, der zum Schaden führte) tritt nicht die Kfz-Haftpflichtversicherung für die eventuell zu Schaden gekommenen Insassen des KFZs ein.

 

 

 

 

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Dieser Beitrag wird in naher Zukunft noch deutlich erweiterte Informationen für dich aufzeigen. Bitte hab etwas Geduld und besuche uns später erneut. Danke.

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cat-icon Carola-Neher-Straße 66, 12619 Berlin, Deutschland
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