Seit März 2008 erhält man zur Zulassung eines KFZs eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung | eVB-Nummer). Zuvor wurde die sogenannte Doppelkarte bzw. Deckungskarte ausgehändigt, um ein Kfz zulassen zu können. Zwischen den beiden Karten war eine Blaupause zwecks Durchschrift.
Im Zuge der technischen Entwicklungen wird die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) im Regelfall nicht mehr per Papier, soder per E-Mail oder SMS ausgehändigt. Die eingetragenen Daten der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) werden über ein zentrales Rechenzentrum an die Zulassungstelle übermittelt.
Aufgrund der vorherigen Übermittlung der elektronischen Versicherungsbestätigung an die zuständige/n Zulassungsstelle/n (zwei gibt es z.B. in Berlin), wird vor Ort die vergebene Nummer nur noch abgeglichen. Mithilfe dieser Verfahrenweise kann man sein Fahrzeug an- oder ummelden.
Tipps
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Versicherungsmakler Berlin & Finanzplaner Berlin