Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist eine Versicherungsart der allgemeinen Haftpflichtversicherung und schützt den Versicherten vor Risiken, die sich aus dem Besitz und/oder der Vermietung von Grundeigentum ergeben können (z. B. Risiken der Verkehrssicherungspflicht).
Da die private Haftpflichtversicherung im Allgemeinen, nur die aus Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern resultierenden Ansprüche durch Dritte abdeckt (falls die Immobilien selbstgenutzt sind), ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung speziell für Vermieter von Immobilien sehr empfehlenswert.
Grundlegend gilt für die Haftung aus gesetzlicher Sicht folgendes:
Die Haftpflichtversicherung für Haus und Grundbesitzer schützt den Versicherungsnehmer vor dem ungebrenzten finanziellen Schadensersatz gegenüber Dritten. Gesetzlich ist dieser Zusammenhang nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch – neben anderen Bestimmungen, in den §§ 249, 823 – geregelt. Demzufolge hat der Hauseigentümer und/oder Grundstückseigentümer, ein Pächter oder ggf. ein Mieter den Schaden, der Dritten entstanden sind, finanziell zu ersetzen. Die Verletzung der Verkehrssicherungspflichten sind zum Beispiel Baumängel am Haus oder Grundstück sowie die Räum- und Streupflicht im Winter. Einen ungewöhlichen Fall, den man vermutlich nicht für möglich gehalten hätte, kannst du hier (BGH-Urteil) nachlesen. Schuldhaft handelt die Person, welche die erforderliche Sorgfalt im Verkehr außer Acht lässt. (§ 276 Abs. 2 BGB).
Die Versicherungssummen einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung betragen ca. zwischen 3-15 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden.
Die Prämie einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung richtet sich nach folgenden Kriterien:
Gängige Zahlungsweisen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-versicherung sind:
Die Versicherer verzichten bei der jährlichen Zahlungsweise der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung auf den Ratenzahlungszuschlag.
Tipps
Für Interessenten und Versicherungsnehmer dieser Versicherungsart ist es wichtig zu wissen, dass eine Haftpflcihtversicherung auch den passiven Rechtsschutz mitversicht. Das bedeutet, dass die Verischerung im Schadensfall den Anspruch prüft und, sofern notwendig, auch gerichtlich abwehrt. Allein diese zusätzliche Sicherung in dieser unübersichtlichen Haftungsthematik macht die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zu einem wertvollen Versicherungsschutz. Schließlich tut man sich als Laie nicht selten schwer die juristischen Zusammenhänge vollumfänglich zu erfassen, um souverän zu agieren oder zu reagieren.
Wer ein Haus besitzt nimmt nicht selten kleinere oder größere Änderungen vor, z.B. einen Anbau oder sonstige Umbauten. Achte bitte darauf, dass dein Versicherungsschutz auch kleinere Baumaßnahmen mitversicht. Bestenfalls sind mind. 100.000 Euro mitversicht.
Menschen, die eine Solarstromanlage auf ihrem Dach montiert haben, sollten den Versicherungsschutz darauf abstimmen und diesen Part einschließen lassen, sofern es nicht grundlegend als mitversichert gilt.
Demzufolge bringt es immer Sinn seinen Versicherungsschutz, von Zeit zu Zeit, zu überpüfen. Hierbei hilft dir sicherlich dein persönlicher Ansprechpartner, z.B ein Versicherungsmakler oder ein gebundener Vermittler einer Versicherungsgesellschaft. Sofern der Vertrag nicht sehr alt ist, wird eine vertragliche Anpassung im Regelfall nur geringe Mehrkosten verursachen. Häufig verbessert sich Versicherungsschutz durch eine Vertragsaktualisierung in mehreren Vertragsbestandteilen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Nimm dir also die Zeit und vereinbare einen Termin zu deiner Sicherheit.
Für Vermieter: Den Versicherungsbeitrag der Versicherung können Sie auf die Mieter, über die Betriebskostenabrechnung, umlegen bzw. weitergeben.
Dieser Beitrag wird in naher Zukunft noch deutlich erweiterte Informationen für dich aufzeigen. Bitte hab etwas Geduld und besuche uns später erneut. Danke.
Versicherungsmakler Berlin & Finanzplaner Berlin