Die Hausratversicherung schützt die privaten Gegenstände (Hausrat) eines Versicherten gegen eine Vielzahl von Gefahren, die grundlegend mitversicht sind. Da die Hausratversicherung eine Versicherung zum Neuwert ist, gilt der Grundsatz, dass die Versicherungssumme dem Neuwert beziehungsweise Wiederbeschaffungswert der gleichen, neuen Sachen entsprechen sollte, um finanzielle Einbußen zu vermeiden.
Weiterhin schützt die Hausratversicherung, neben anderen Positionen, auch den Zubehör deines Kraftfahrzeugs. Beispielsweise die im Keller gelagterten Winterreifen. Hierbei ist zu beachten, dass die Versicherungssumme im Regelfall begrenzt ist (z.B. 1.500 Euro je Versicherungsfall).
Es ist möglich, den Versicherungsschutz einer Hausratversicherung durch eine Elementarschadenversicherung (Absicherung gegen Naturschäden wie z. B. wie Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben, Sturmflut, Erdrutsch, Erdsenkung, Frost, Schneedruck und Lawinen) zu erweitern. Desweiteren kann die Hausratversicherung durch eine Glasversicherung ergänzt werden.
Als Versicherungssumme einer Hausratversicherung gelten grundsätzlich 650 € pro m², um somit nicht unterversichert zu sein (der sogenannte Unterversicherungsverzicht gilt damit als vereinbart). Dennoch weichen die Vorgaben von Versicherer zu Versicherer etwas ab. Hierbei liegt die Spanne zwischen 600 € je m² und einer „unbegrenzten Versicherungssumme“, die also im Versicherungsschein nicht mehr konkret definiert wird. Letzteres kommt bei manchen Versicherungspaketen vor, die mehrere Versicherungen unter einer Versicherungsnummer zusammenfassen.
Wenn ein Versicherungsnejmer jedoch Antiquitäten, Wertgegenstände, Gemälde, Pelze, Schmuck, Gold und Silber oder teure Designermöbel besitzt, empfiehlt es sich, die Versicherungssumme der Hausratversicherung zu erhöhen, um im Schadenfall keinen Abzug erleiden zu müssen.
Vereinzelt gibt es Versicherungsunternehmen, die eine pauschale Summe pro Zimmer anbieten bzw. absichern (z. B. 30.000,- Euro für 3 Zimmer, wobei Küche, Abstellraum und Bad nicht als Zimmer gelten. Dennoch sind auch diese Räume in der Hausratversicherung mitversichert).
Die Höhe der Prämie der Hausratversicherung ist von mehreren Kriterien abhängig. Diese sind:
Gängige Zahlungsweisen der Hausratversicherung sind:
wobei viele Versicherer bei jährlicher Zahlungsweise der Hausratversicherung auf den Ratenzahlungszuschlag verzichten.
Tipps
Ein Fahrrad ist immer in der Hausratversicherung mitversichert, sofern es sich in dem versicherten Ort (Adresse) befindet – bspw. im Haus / in der Wohnung / im eigenen Keller oder Mietkeller, der zur Wohnung gehört.
Sollte man sein Fahrrad in einem separaten „Fahrradraum“ (oft in Mehrfamilienhäusern vorhanden) abstellen wollen, besteht die Gefahr, dass ein anderer Mieter nicht diesen Raum abschliesst. Sollte dies der Fall vor einem Fahrraddiebstahl sein, handelt es sich um einen einfachen Diebstahl, der nicht in der Hausratversicherung mitversichert ist. Es ist zusätzlich empfehlenswert das Fahrrad im eigenen Keller oder Fahrradraum anzuschliessen. Denn die Definition der Versicherer heißt immer „Einbruch-Diebstahl“ asl Voraussetzung zur Schadensleistung.
In die Hausratversicherung kann man eine Fahrradversicherung einschließen, um das Fahrrad auch außerhalb des Versicherungsortes (im Gebrauch) zu versichern. Das Fahrrad muss immer angeschlossen werden, um im Fall des Diebstahls eine Entschädigung zu erhalten. Weiterhin ist das Fahrrad zwischen 22 – und 06 Uhr (Nachtklausel) nicht außerhalb des Versicherungsortes versichert. Es sei denn man kann nachweisen, dass sich das Fahrrad im Gebrauch befand (z.B. Fahrt zur Arbeit – Nachschicht). Mittlerweile vernachlässigen jedoch viele Versicherer die Nachtklausel, so dass diese Einschränkung – zumindest in den neueren Tarifen – keine Anwendung findet.
Dieser Beitrag wird in naher Zukunft noch deutlich erweiterte Informationen für dich aufzeigen. Bitte hab etwas Geduld und besuche uns später erneut. Danke.
Versicherungsmakler Berlin & Finanzplaner Berlin