Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Halter eines im Straßenverkehr zugelassenen Kfz´s und schützt den Versicherten gegen Ansprüchen Dritter in Form von Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Die Höhe der Deckung einer Kfz-Haftpflichtversicherung kann von Versicherer zu Versicherer sehr unterschiedlich ausfallen. Sie entspricht jedoch mindestens der gesetzlichen Mindestdeckung:
7,5 Mio. Euro bei Personenschäden,
1 Mio. Euro bei Sachschäden und
50.000 Euro bei Vermögensschäden.
Die meisten Versicherungsgesellschaften einer Kfz- Haftpflichtversicherung bieten an, die Deckung auf 100 Mio. oder eine unbegrenzte Höhe zu erweitern, dies erhöht den Beitrag minimal. Wenn Schäden über die Deckung der Kfz-Haftpflichtversicherung hinausgehen, haften je nach Schadensfall / Ausgangssituation entweder der Fahrzeughalter, der Fahrer oder beide gesamtschuldnerisch.
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt ein Kontrahierungszwang, d. h. dass ein Versicherungsunternehmen den Antrag auf Erteilung einer Kfz-Haftpflichtversicherung annehmen muss.
Wenn ein Versicherter einer Kfz-Haftpflichtversicherung erhebliche Vorschäden vorzuweisen hat, kann die Versicherung den Vertrag unter bestimmten Bedingungen annehmen (z. B. eine Selbstbeteiligung verlangen). Die Beiträge einer Kfz- Haftpflichtversicherung können sich von Versicherer zu Versicherer stark unterscheiden.
Der Schadenfreiheitsrabatt (ein Bonus/Malus-System, basierend darauf wie lange der Vertrag schadenfrei läuft) kann die Versicherungsprämie der Kfz-Haftpflichtversicherung um bis zu 75 % reduzieren (ausgehend von 100% – SF 1 / im Regelfall).
Wenn besonders viele Schäden auftreten, erhöht sich die Prämie der Kfz-Haftpflichtversicherung (bis zu 260 % der Normalprämie). Des Weiteren werden die Prämien einer Kfz-Haftpflichtversicherung mit Hilfe statistischer Merkmale berechnet:
Der Typklasse des Fahrzeuges (Schadenhäufigkeit des bestimmten Fahrzeugmodells).
Der Regionalklasse des Zulassungsortes (Schadenhäufigkeit in einer bestimmten Region).
Zudem können folgende Kriterien ebenfalls Einfluss auf die Prämienberechnung einer Kfz-Haftpflichtversicherung haben (auch im Zusammenhang mit einer Teilkaskoversicherung):
Gängige Zahlungsweisen der Kfz-Haftpflichtversicherung sind: monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Beiträge, wobei viele Versicherer auf den Ratenzahlungszuschlag bei jährlicher Zahlungsweise der Kfz-Haftpflichtversicherung verzichten.
Tipps
Oft gibt es weitere Tarifmerkmale der Versicherer einer Kfz-Haftpflichtersicherung. Da sich diese allerdings verändern können, empfiehlt es sich regelmäßig eine Überprüfung der Kfz-Haftpflichtversicherung vorzunehmen.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung muss in einem Versicherungsjahr (VJ) nur 6 Monate unfallfrei bestehen (die Kfz-Haftpflichtversicherung muss in einem Versicherungsjahr nicht in Folge bestehen), um im nächsten Versicherungsjahr in die bessere Schadenfreiheitsklasse gestuft zu werden.
Um ein Kfz zulassen zu können benötigst du eine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) – früher hat man eine sogenannte Doppelkarte erhalten. Dank der technischen Entwicklungen besteht seit einiger Zeit die Möglichkeit sich diese eVB per SMS und/oder per E-Mail schicken zu lassen. Mit der Übermittlung an den Halter oder Versicherungsnehmer wird die eVB parallel an die Zulassungsbehörde übermittelt. Man gibt bei der Zulassung die empfangene eVB-Nummer an, die bereits in den Systemen der zuständigen Zulassungsstelle hinterlegt ist. Einfacher geht´s wirklich nicht.
Bitte achte darauf, dass die Kfz-Steuer, sofern keine Befreiung besteht, sofort bei der Zulassung zu entrichten ist (in bar oder per EC-Karte). Die Zahlungsweise der Kfz-Steuer hängt von der Höhe des Jahresbetrages ab. Bis … Euro muss die Kfz-Steuer grundsätzlich jährlich entrichtet werden.
Dieser Beitrag wird in naher Zukunft noch deutlich erweiterte Informationen für dich aufzeigen. Bitte hab etwas Geduld und besuche uns später erneut. Danke.
Versicherungsmakler Berlin & Finanzplaner Berlin