
Teilkaskoversicherung | Autoversicherung | Berlin
Die Teilkaskoversicherung schützt den Versicherungsnehmer im vereinbarten Umfang vor den finanziellen Folgen und Risiken durch die Beschädigung, die Zerstörung oder den Verlust des versicherten Fahrzeugs, z. B. durch Glasbruch, Naturgewalten, Entwendung, Zusammenstoß mit Tieren (Haarwild) oder Kurzschluss an der Verkabelung (z.B. durch Brand oder einen Marderbiss).
Im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung und Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es in der Teilkaskoversicherung keinen Schadenfreiheitsrabatt. Daher kann man durch einen entstanden Schaden, der reguliert wurde, auch nicht hochgestuft werden.
Überwiegend besteht zwischen den Kfz-Versicherern am deutschen Markt und Dienstleistern, die Windschutzscheiben, sonstige Autoverglasung und weitere reparaturen an KFZ reparieren können eine besondere Regelung, welche die häufig gewählte Selbstbeteiligung in Höhe von 150 EUR oder bestenfalls mehr in der Teilkaskoversicherung einspart.
Eine Teilkaskoversicherung ist eine Kaskoversicherung mit folgendem Deckungsumfang:
Die Prämien einer Teilkaskoversicherung richten sich unter anderem nach der Typklasse sowie weiteren Merkmalen, z.B. die Schadenshäufigkeit des jeweils definierten KFZs. Die Herstellernummer (HSN) und Typenschlüsselnummer (TSN) klassifizieren das Kfz zwecks Einstufung.
Des Weiteren hängt die Höhe des Beitrags zusätzlich von der Regionalklasse und Typenklasse ab. Weitere Kriterien sind z. B. die durchschnittliche jährliche Kilometerfahrleistung, Angabe des nächtlichen Parkplatzes (Garagenparker, umfriedete Plätze oder im freien Strassenland), Fahrzeugalter und Alter des Versicherungsnehmers, ggf. des Partners und/oder des jüngsten Fahrers.
Wenn ein/e Selbstbehalt/ Selbstbeteiligung (im Schadensfall bezahlt der Kunde einen Teil des Schadens in Höhe des vereinbarten Betrages) vereinbart wird, ist der Versicherungsschutz etwas preiswerter. In der Regel fällt die Ersparnis nicht sonderlich ins Gewicht.
Die Zahlungsweise der Teilkaskoversicherung ist meist identisch zur Zahlungsweise der Kfz-Haftpflichtversicherung angelegt.
Gängige Zahlungsweisen der Teilkaskoversicherung sind: monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Beiträge, obwohl vermutlich jeder Versicherer der Teilkaskoversicherung auf den Ratenzahlungszuschlag bei der jährlicher Zahlungsweise verzichtet.
Tipps
Da der Teilkaskoversicherung kein Schadenfreiheitsrabatt (SFR) zugeordnet ist, kann man in dieser Sparte weder hoch- noch runtergestuft werden. Somit sind Teilkaskoschäden kostenneutral für den Versicherungsbeitrag des laufenden Versicherungsjahres sowie der folgenden Versicherungsjahre.
Zusätzliche Einbauten (fest angebaut am Kfz) – z.B. ein Spoiler oder sonstige Zusatzteile die nicht werkseitig zum Kfz gehören – sind an dem versicherten Kfz grundsätzlich pauschal bis 5.000 EUR (brutto) mitversichert. Auch werkseitige Radio- und Audiosysteme sind in der Teilkaskoversicherung mitversichert. Gewerblich genutzte Anhänger können unter Umständen nicht unter diese Regelung fallen.
Dieser Beitrag wird in naher Zukunft noch deutlich erweiterte Informationen für dich aufzeigen. Bitte hab etwas Geduld und besuche uns später erneut. Danke.
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